Im Mittelpunkt meiner Arbeit als Notarin stehen Sie.

Egal, mit welchen Rechtsfragen Sie zu uns kommen, mein Team und ich beraten Sie umfassend und unparteiisch. Ob es um den Kauf einer Immobilie geht, die Gründung einer Gesellschaft, die Wahl des richtigen Güterstandes, Ihr Testament oder Ihre Vorsorgevollmacht, Sie dürfen maßgeschneiderte Lösungen und individuelle Verträge erwarten. Denn meine Arbeit zeichnet sich sowohl durch fachliche Qualität als auch durch persönlichen, umfangreichen Service aus.

Wir sind umgezogen!
Anja Gerono

— Vita

Jahrgang 1982

2002 – 2006 — Jurastudium
in Rostock, Göteborg, Heidelberg und München

2007 bis 2009 — Rechtsreferendarin
am Landgericht München I

2009 bis 2014 — Notarassessorin
in Nürnberg, Klingenberg und Aschaffenburg sowie beim Deutschen Notarinstitut (DNotI) in Würzburg

seit 1. mai 2014 — Notarin in Bamberg
als Nachfolgerin von Dr. Dieter Liedel

Auf Wunsch beurkunde ich auch in englischer Sprache.

Gern stehe ich Ihnen für Informations-
veranstaltungen zur Verfügung.

Sprechen Sie mich an, wenn Sie Interesse an einem Vortrag haben, zum Beispiel zu Themen wie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

— Veröffentlichungen

 

anmerkung zu olg jena
Beschluss vom 22. 3. 2013 —
Aktenzeichen 2 WF 26/13.
in MittBayNot | 2013 | Seite 389

anmerkung zu olg nürnberg
Beschluss vom 4. 10. 2012 —
Aktenzeichen 15 W 1623/12.
in MittBayNot | 2013 | Seite 167

anmerkung zu olg nürnberg
Beschluss vom 6. 6. 2013 —
Aktenzeichen 15 W 764/13.
in MittBayNot | 2013 | Seite 74

anmerkung zu olg hamm —
Beschluss vom 21. 12. 2016 —
Aktenzeichen 15 W 590/15.
in MittBayNot | 2018 | Seite 22

kommentar zum weg (Hrsg. Timme)
— Kommentierung der §§ 3 – 6 WEG.
2. Auflage | 2014 |
zugleich BeckOK WEG

das bayerische notariat 
Seine Entstehung und seine Stellung
in der Gesetzgebungsgeschichte des
19. Jahrhunderts. Dissertation
Erich-Schmidt-Verlag, ISBN 978-3-503-16662-6

Service
von A bis Z

Folgende Schritte sind immer Bestandteil unserer Beratung und Betreuung.

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1. Vorbesprechung

Am Beginn meiner Arbeit steht immer eine Vorbesprechung. In einem persönlichen Gespräch – in einfach gelagerten Fällen gern auch telefonisch – ermitteln wir zunächst den Sachverhalt und Ihre Gestaltungsziele.

2. Entwurfserstellung

Auf Basis der Vorbesprechung erstellen meine Mitarbeiter und ich die passenden Entwürfe, die wir Ihnen vorab gern zusenden. So können Sie die Entwürfe in aller Ruhe lesen oder von anderen Personen wie Ihrem Steuerberater prüfen lassen. Sind Sie als Verbraucher an einem Vertrag beteiligt und handelt auf der anderen Seite ein Unternehmer, erhalten Sie mindestens zwei Wochen Zeit, den Entwurf zu prüfen. Wird der Entwurf später nicht beurkundet, fallen für die Erstellung des Entwurfs Gebühren an.

3. Inhaltliche Abstimmung

Wenn Sie Änderungswünsche haben, können Sie uns diese in Abstimmung mit den anderen Beteiligten jederzeit mitteilen. Auch für Rückfragen stehen wir Ihnen natürlich zur Verfügung. Sofern Sie es wünschen, stimmen wir uns auch mit Ihren sonstigen Beratern, etwa Rechtsanwälten und Steuerberatern ab.

4. Beurkundung

Kommt es zum Beurkundungstermin, lese ich Ihnen die Urkunde nicht nur vor, sondern erläutere Ihnen die juristischen Vorgänge verständlich und ausgiebig.

5. Abwicklung und Korrespondenz

Sind die Verträge unterschrieben, kümmern wir uns um die gesamte Abwicklung und sorgen für die notwendigen Eintragungen etwa im Grundbuch oder im Handelsregister. Dazu übernehmen wir die Korrespondenz mit den zuständigen Behörden und Finanzämtern und holen notwendige Genehmigungen, Bescheinigungen und Bankbestätigungen ein. Ist die Abwicklung abgeschlossen, erhalten Sie von uns eine entsprechende Nachricht.

Handels- und Gesellschaftsrecht

Wir begleiten Sie und Ihr Unternehmen in allen Phasen handels- und gesellschaftsrechtlicher Angelegenheiten, von der Gründung bis zur Nachfolge.

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Unternehmensgründung

Schon bei der Unternehmensgründung unterstützen wir Sie – gern in Abstimmung mit Ihrem Steuerberater – bei allen wesentlichen Fragen, wie etwa bei der Wahl der richtigen Rechtsform. Vor allem Aspekte der Vertretung und der Haftung, aber auch des Bilanz- und Steuerrechts sind entscheidend dafür, ob das Unternehmen einzelkaufmännisch geführt wird oder eine Personenhandelsgesellschaft (OHG oder KG) oder eine juristische Person (UG, GmbH oder AG) gegründet wird. Haben Sie sich für eine Rechtsform entschieden, bereiten mein Team und ich die notwendigen Urkunden vor und übermitteln alle erforderlichen Daten zum Handelsregister.

Unternehmensveränderungen

Auch nach der Gründung Ihres Unternehmens stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, etwa wenn die Satzung geändert oder ein neuer Geschäftsführer oder Prokurist bestellt werden soll. Sollen das gesamte Unternehmen oder einzelne Geschäftsanteile verkauft werden, beraten wir Sie ebenso wie bei Umstrukturierungen und Umwandlungen.

Unternehmensnachfolge

Vor allem bei Familienunternehmen ist die sorgfältig durchdachte Weitergabe des Unternehmens von großer Bedeutung. Hier gilt es, kostspielige Erbauseinandersetzungen zu vermeiden und den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Egal, ob Sie Ihr Unternehmen schon zu Lebzeiten auf die nächste Generation übertragen oder es vererben wollen: In enger Abstimmung mit Ihrem Steuerberater beraten wir Sie umfassend und kompetent, beurkunden die Übergabeverträge oder Verfügungen von Todes wegen und sorgen für die notwendige Abstimmung der Gesellschaftsverträge mit Ihrem Testament.

Diese Checklisten helfen Ihnen, die Beurkundung vorzubereiten.

Grundstücks-
angelegenheiten

Ein Schwerpunkt der notariellen Tätigkeit.

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Kaufverträge

Wir unterstützen Sie bei Bewertung, Entwurf und Abwicklung von Kaufverträgen über Wohnungen, Häuser und unbebaute Grundstücke. Gerade bei Grundstückskaufverträgen ist eine ausgewogene Vertragsgestaltung wichtig. Der Vertrag muss so konzipiert sein, dass der Käufer den Kaufpreis risikolos zahlen und im Gegenzug der Verkäufer sicher sein kann, seinen Kaufpreis tatsächlich zu erhalten. Hier zeigen wir Ihnen mögliche Sicherungsmittel auf und sorgen für eine faire Vertragsgestaltung. Darüber hinaus klären wir, ob der Vertrag einer behördlichen oder gerichtlichen Genehmigung bedarf, etwa wenn Minderjährige am Vertrag beteiligt sind, und holen diese wenn nötig für Sie ein. Außerdem kümmern wir uns um die Löschung von Grundschulden und anderen Belastungen im Grundbuch. Möchten Sie den Kauf finanzieren und benötigen Sie dazu oder aus anderen Gründen eine Grundschuld, können Sie diese ebenfalls in meinem Notariat beurkunden lassen.

Übergabe von Grundbesitz

Auch für die Übergabe von Grundbesitz an die junge Generation sind wir Notare zuständig. Bei dieser „vorweggenommenen Erbfolge“ geht es vor allem darum, Vermögen schon zu Lebzeiten zu übertragen, ohne dabei die Absicherung der älteren Generation aus den Augen zu verlieren. Dazu werden wir alle möglichen Sicherungsvarianten eingehend mit Ihnen erörtern. Hier bieten sich vor allem Wohnungs- und Nießbrauchsrechte, aber auch Wart- und Pflegevereinbarungen an. Geregelt werden können auch Rückforderungsrechte, etwa wenn das beschenkte Kind plötzlich in finanzielle Schieflage gerät. Sind weitere Kinder vorhanden, sollte zudem geregelt werden, ob und in welcher Höhe sie abgefunden werden.

Weitere Grundstücksangelegenheiten

Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei komplexen Bauträgerobjekten ebenso wie bei der Begründung von Wohnungseigentum durch eine sogenannte Teilungserklärung. Aber auch bei der Bestellung von Dienstbarkeiten wie etwa Geh- und Fahrtrechten oder Leitungsrechten und allen anderen Grundstücksangelegenheiten stehen wir Ihnen gern zur Seite.

Diese Checklisten helfen Ihnen, die Beurkundung vorzubereiten.

Notfallvorsorge

Der Notfall sollte – auch in rechtlicher Hinsicht – niemanden unvorbereitet treffen. Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit oder ein Unfall können dazu führen, dass man seine persönlichen Dinge (rechtlich) nicht mehr selbst regeln kann und auf die Mitwirkung anderer angewiesen ist. Der Ehepartner oder nahe Verwandte darf nämlich nicht automatisch für Sie handeln oder entscheiden. Dies dürfen sie nur, wenn Sie entsprechend dafür vorgesorgt haben.

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General- und Vorsorgevollmacht

Am wichtigsten ist bei der Notfallvorsorge die sogenannte General- und Vorsorgevollmacht. Sie ermöglicht es dem Bevollmächtigten, Ihre Interessen sowohl in vermögensrechtlichen Angelegenheiten als auch im persönlichen Bereich wahrzunehmen und macht damit die Bestellung eines Betreuers überflüssig. Da der Betreuer vom Gericht ausgewählt würde, können Sie nicht sicher sein, ob tatsächlich Ihre Vertrauensperson benannt würde und nicht ein familienfremder Berufsbetreuer. Außerdem unterliegt der Betreuer – im Gegensatz zum Bevollmächtigten – der Kontrolle des Gerichts. Für den Fall, dass ausnahmsweise dennoch eine Betreuung notwendig ist, enthalten die Vollmachten eine sogenannte Betreuungsverfügung. In dieser legen Sie fest, wer im Notfall als Betreuer bestellt werden soll. General- und Vorsorgevollmachten sollten vom Notar abgefasst werden, damit sie im Ernstfall wirklich "Hand und Fuß" haben.

Patientenverfügung

Ergänzt wird die General- und Vorsorgevollmacht regelmäßig durch eine sogenannte Patientenverfügung. In ihr äußern Sie Wünsche zur medizinischen Behandlung für eine Zeit, in der Sie nicht mehr in der Lage sind, selbst Entscheidungen zu treffen, zum Beispiel wegen Bewusstlosigkeit oder schwerer Demenz.

Weil es bei der Patientenverfügung vor allem um medizinische Fragen geht, sollte der erste Ansprechpartner Ihr Arzt sein. Auch der Hospizverein Bamberg und anderen Einrichtungen beraten Sie gerne und umfassend. Dem Notar fehlt hierzu das notwendige Fachwissen. Wir können aber, wenn Sie es wünschen, auf der ausgefüllten Patientenverfügung bestätigen, dass Sie diese unterschrieben haben.

Diese Checklisten helfen Ihnen, die Beurkundung vorzubereiten.

Familienrecht

Auch in familienrechtlichen Angelegenheiten beraten wir Sie umfassend und kompetent und entwerfen maßgeschneiderte Verträge.

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In guten Zeiten...

Die familienrechtlichen Verträge, die wir entwerfen, sind vor allem Eheverträge, die Sie sowohl vor als auch nach der Hochzeit schließen können. In einem ausführlichen Beratungsgespräch erklären wir Ihnen, was der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft bedeutet und ob dieser zu Ihrem Lebensentwurf passt. Möglicherweise ist der Wechsel in die Gütertrennung erforderlich, oder es empfiehlt sich, den gesetzlichen Güterstand in einigen Punkten zu modifizieren und an Ihre individuelle Situation anzupassen. In einem Ehevertrag kann auch geregelt werden, welchen Unterhalt die Ehegatten einander gewähren oder ob auf Unterhalt verzichtet wird, ob während der Ehe erworbene Rentenanwartschaften im Fall der Scheidung ausgeglichen werden sollen und wer sich um die Kinder kümmert.

... wie in schlechten Zeiten.

Ist Ihre Ehe gescheitert und Sie wollen sich scheiden lassen, können Fragen wie die Verteilung des Vermögens, der Unterhalt, die Versorgung im Alter oder auch das Umgangsrecht mit den Kindern einvernehmlich in einer Scheidungsvereinbarung geregelt werden. Solch eine Scheidungsvereinbarung lässt Sie nicht nur Kosten im gerichtlichen Scheidungsverfahren sparen. Vielmehr ist durch meine Neutralitätspflicht sichergestellt, dass keiner der Ehepartner gegenüber dem anderen benachteiligt wird.

All dies gilt natürlich entsprechend für eingetragene Lebenspartnerschaften. Und auch wenn Sie nicht miteinander verheiratet sind, beraten wir Sie gern und erarbeiten vertragliche Regelungen. Spätestens wenn ein gemeinsames Kind geboren wird, Sie zusammen eine Immobilie erwerben oder gemeinsam Schulden machen, sollten Sie regeln, was im Falle einer Trennung gelten soll.

Kind und Kegel

Schließlich haben wir Notare auch rund um das Thema Eltern-Kind-Verhältnis zahlreiche Aufgaben. Zu nennen sind hier etwa Sorgeerklärungen und Vaterschaftsanerkennungen mit den hierzu notwendigen Zustimmungen, aber auch Anträge von Adoptionswilligen und Einwilligungserklärungen.

Erbrecht

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Testament & Erbvertrag

Egal, ob Sie ein Testament oder einen Erbvertrag errichten wollen: Wir beraten Sie umfassend über die erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten – auch unter dem Blickwinkel des Steuerrechts. Sie können nämlich nicht nur einen Erben benennen und Vermächtnisse aussetzen, sondern beispielsweise auch Regelungen zur Testamentsvollstreckung vorsehen oder Vor- und Nacherben bestimmen. Leben Sie in einer Patchwork-Familie oder haben ein Kind mit Handicap, ist besonderes Augenmerk auf eine umfassende Beratung und eine klare, exakte Formulierung Ihrer Verfügung von Todes zu legen. Gleiches gilt, wenn Sie Vermögen im Ausland haben oder Sie nicht deutscher Staatsangehöriger sind. Eine notarielle Verfügung von Todes wegen hilft Ihnen übrigens, Kosten zu sparen. Denn in den allermeisten Fällen wird dann später kein zusätzlicher Erbschein benötigt.

Haben Sie bei mir eine Verfügung von Todes wegen beurkundet, melden wir dies dem Zentralen Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer. Damit ist sichergestellt, dass das Testament oder der Erbvertrag im Fall der Fälle aufgefunden wird.

Nachlassabwicklung

Auch wenn jemand verstorben ist, helfen wir Ihnen in wichtigen Angelegenheiten. Wir unterstützen Sie beispielsweise bei der Auseinandersetzung des Nachlasses, vor allem wenn Grundstücke zum Erbe gehören oder wenn die Erbschaft – insgesamt oder einzelne Bruchteile daran – veräußert werden sollen. Besonders bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften kollidieren häufig verschiedene Interessen. Diese kann der Notar als neutraler Berater zu einem für alle Seiten zufriedenstellenden Ausgleich bringen.

Nicht zuletzt stehen wir Ihnen zur Seite, wenn es um den Antrag auf Erlass eines Erbscheins oder um die Ausschlagung einer Erbschaft geht.

Service
von A bis Z

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Handels-
und Ge-
sellschafts-
recht

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Grundstücks-
angelegenheiten

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Notfall-
vorsorge

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Familien-
recht

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Erbrecht

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Ein Wort
zu den Kosten

Notare erheben für ihre Tätigkeit deutschlandweit einheitliche Gebühren. Die Höhe der Gebühren ist gesetzlich festgelegt und richtet sich in der Regel nach dem Wert des zu beurkundenden Geschäfts. Hiervon abweichende Vereinbarungen sind gesetzlich verboten. Die ordnungsgemäße Erhebung der Gebühren durch die Notare wird in regelmäßigen Abständen von einer Aufsichtsbehörde, der bayerischen Notarkasse, überwacht. Gerne informiere ich Sie vorab, welche Kosten für die von Ihnen gewünschte Tätigkeit anfallen.

Diese hochqualifizierten und erfahrenen Notarangestellten betreuen Sie bei der Vorbereitung und Abwicklung Ihrer Verträge und stehen Ihnen als Ansprechpartner jederzeit gern zur Verfügung:
Team

Robert Stöcklein
Robert Stöcklein

Robert Stöcklein

— Amtsrat im Notardienst

mail@notarin-gerono.de
Anna Bayer
Anna Bayer

Anna Bayer

— Notarfachangestellte

mail@notarin-gerono.de
Georg Betz
Georg Betz

Georg Betz

— Notarfachangestellter, Datenschutzbeauftragter

mail@notarin-gerono.de
Jonas Popp
Jonas Popp

Jonas Popp

— Notarfachangestellter

mail@notarin-gerono.de
Elke Rudrof
Elke Rudrof

Elke Rudrof

— Rechtsanwaltsfachangestellte

mail@notarin-gerono.de
Sandra Schmelzer
Sandra Schmelzer

Sandra Schmelzer

— Rechtsanwaltsfachangestellte

mail@notarin-gerono.de
Sina Döllein
Sina Döllein

Sina Döllein

— Notarfachangestellte

mail@notarin-gerono.de
Ceren Yildirim
Ceren Yildirim

Ceren Yildirim

— Auszubildende

mail@notarin-gerono.de
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Formulare für Sie

Diese Checklisten helfen Ihnen, die Beurkundung vorzubereiten.

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Anja Gerono

— Notarin

seit 27. März: Luitpoldstraße 51, 96052 Bamberg

T — (0951) 200 400
F — (0951) 200 420

mail@notarin-gerono.de

Meine Büroräume liegen zentral und verkehrsgünstig in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs. Der Zugang zu meiner Kanzlei im 6. Stock ist barrierefrei.  Kostenlose Parkplätze sind in ausreichender Anzahl im Hof vorhanden.

Öffnungszeiten und Termine

Gerne stehe ich Ihnen für ein Beratungsgespräch, eine Beurkundung oder Beglaubigung während meiner Öffnungszeiten zur Verfügung. Vereinbaren Sie dazu bitte telefonisch einen Termin. Bei Bedarf sind Termine auch außerhalb dieser Zeiten möglich.

Montag, Dienstag und Mittwoch
8:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

Donnerstag
8:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 19:00 Uhr

Freitag
8:00 – 14:00 Uhr

Falls erforderlich, kann der Termin auch außerhalb meiner Büroräume, also zum Beispiel bei Ihnen zu Hause stattfinden. Solche Auswärtstermine kann ich aber grundsätzlich nur innerhalb meines Amtsbereichs vornehmen (siehe unten). In anderen Orten darf ich nur in einigen Ausnahmefällen (z.B. bei Nottestamenten) tätig werden.

Sie sind bei der Wahl Ihres Notars jedoch völlig frei. Sie können also selbstverständlich auch dann gern zu mir kommen, wenn Sie außerhalb meines Amtsbereichs wohnen.

Sprechtag in Hirschaid

Zudem biete ich einen Sprechtag in Hirschaid im kleinen Sitzungssaal des Rathauses (Kirchplatz 6) an.

jeden zweiten Dienstag
8:30 Uhr – 12.00 Uhr und 14:00 Uhr – 17:00 Uhr

Amtsbereich

Zu meinem Amtsbereich gehören die Gemeinden Altendorf, Bamberg, Bischberg, Breitengüßbach, Burgebrach, Burgwindheim, Buttenheim, Ebrach, Eggolsheim (Gemeindeteil Unterstürmig), Frensdorf, Gundelsheim, Hallerndorf (Gemeindeteil Trailsdorf), Hallstadt, Heiligenstadt (Gemeindeteile Herzogenreuth-Kalteneggolsfeld- Lindach-Oberngrub-Teuchatz-Tiefenpölz), Hirschaid, Kemmern, Lisberg, Litzendorf, Memmelsdorf, Oberhaid, Pettstadt, Pommersfelden, Priesendorf, Schesslitz, Schlüsselfeld, Schönbrunn i. Steigerwald, Stadelhofen, Stegaurach, Strullendorf, Viereth-Trunstadt, Walsdorf, Wattendorf.

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Anja Gerono

— Notarin

Luitpoldstraße 51, 96052 Bamberg

T — (0951) 200 400
F — (0951) 200 420

mail@notarin-gerono.de

Umsatzsteueridentifikationsnummer:
DE293780915

Verantwortlich für den Inhalt der Internetseite:
Dr. Anja Gerono

Ergänzende Angaben nach § 6 Teledienstgesetz (TDG)

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Präsident des Landgerichts Bamberg

Zuständige Notarkammer:
Landesnotarkammer Bayern, Ottostraße 10, 80333 München

Gesetzliche Berufsbezeichnung:
Notar, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland durch den Bayerischen Staatsminister der Justiz

Berufsordnung:
Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen (abrufbar über www.gesetze-im-internet.de) für Notare sind:
— Bundesnotarordnung (BNotO)
— Beurkundungsgesetz (BeurkG)
— Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)

Hinweise

Der Inhalt dieser Internetseite wurde sorgfältig zusammengestellt. Er gibt jedoch lediglich einen allgemeinen Überblick, ohne die individuelle Beratung im Einzelfall zu ersetzen. Für externe Links, für deren Inhalt ausschließlich deren Betreiber verantwortlich sind, wird trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle keine Haftung übernommen.

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Webseite

Text: Mathias Wolf
Gestaltung: Micha Binder
Programmierung: Reingard Ebner
Fotos: Brigitte Fink bzw. privat